Read Aloud the Text Content
This audio was created by Woord's Text to Speech service by content creators from all around the world.
Text Content or SSML code:
Das Verwaltungsgericht Osnabrück nutzte heute erstmals ungeschwärzte RKI-Protokolle und entschied zugunsten einer offenbar ungeimpften Pflegerin gegen ein Tätigkeitsverbot. Dabei argumentierte das Gericht, dass die Verordnung das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und Berufsfreiheit verletze. Das Bundesverfassungsgericht urteilte 2022 anders über die gleiche Corona-Verordnung. Auf der mündlichen Verhandlung sagte der jetzige RKI-Präsident Lars Schaade aus. Prozessbeobachter Tom Lausen über die Aussagen des RKI-Chef: Lausen berichtet von 57 eingebrachten Seiten der RKI-Protokolle, die wohl zu dem Ergebnis beitrugen. Das Gericht fordert nun eine erneute Prüfung der Verordnung durch das Bundesverfassungsgericht.